Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig, aber unbegründet.
1. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Guckelberger in Sodan/Ziekow,
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|