Auf die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten wird jeweils unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 25.05.2021 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.06.2021 (
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, mit welchen Verbrauchern sie Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgeverträge im Sinne des
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die H. ErgänzungsVorsorge S.
Teil A: Leistungsbeschreibung
§ 5 Überschussbeteiligung
III. Zuteilung von Überschüssen vor Rentenbeginn
b) c) 2. a) b) 3. 4. 5. II. III. IV.
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