OLG Köln - Urteil vom 08.04.2022
6 U 86/21
Normen:
UWG § 8 Abs. 1 S. 1; BGB § 307;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 22.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 43/20

Ansprüche nach Verwendung unzulässiger AVB durch eine VersicherungsgesellschaftAbschluss von sogenannten Riester-Verträgen mit unwirksamen VertragsinhaltenInhalt eines FolgenbeseitigungsanspruchsMöglichkeit der Erhebung eines Verjährungseinwandes

OLG Köln, Urteil vom 08.04.2022 - Aktenzeichen 6 U 86/21

DRsp Nr. 2022/10212

Ansprüche nach Verwendung unzulässiger AVB durch eine Versicherungsgesellschaft Abschluss von sogenannten Riester-Verträgen mit unwirksamen Vertragsinhalten Inhalt eines Folgenbeseitigungsanspruchs Möglichkeit der Erhebung eines Verjährungseinwandes

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten wird jeweils unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 25.05.2021 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.06.2021 (33 O 43/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. a)

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, mit welchen Verbrauchern sie Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgeverträge im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (sog. "Riester-Verträge") abgeschlossen hatte oder weiterhin abgeschlossen hat, in welche die nachfolgend aufgelisteten (oder inhaltsgleiche) Versicherungsbedingungen einbezogen wurden (unzulässige Bestimmungen im Fettdruck):

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die H. ErgänzungsVorsorge S.

Teil A: Leistungsbeschreibung

§ 5 Überschussbeteiligung

III. Zuteilung von Überschüssen vor Rentenbeginn

b) c) 2. a) b) 3. 4. 5. II. III. IV.