Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.03.2015 -
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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