VGH Bayern - Beschluss vom 10.08.2021
8 CE 21.1989
Normen:
BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2022, 15
Vorinstanzen:
VG München, vom 13.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 2 E 21.2255

Anspruch eines Gewerbebetriebs im innerstädtischen Bereich auf bestmögliche Anlieferungsmöglichkeit

VGH Bayern, Beschluss vom 10.08.2021 - Aktenzeichen 8 CE 21.1989

DRsp Nr. 2021/13129

Anspruch eines Gewerbebetriebs im innerstädtischen Bereich auf bestmögliche Anlieferungsmöglichkeit

Einem auf die Anlieferung von Waren angewiesenen Gewerbebetrieb steht im innerstädtischen Bereich weder baurechtlich noch straßenrechtlich ein Anspruch auf die bestmögliche Anlieferungsmöglichkeit zu.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Unterlassung der Beseitigung einer als Anlieferzone genutzten Haltebucht unmittelbar im Bereich vor ihrem Einzelhandelsbetrieb, hilfsweise die vorläufige Herstellung einer neuen Anlieferzone in diesem Bereich.