Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.11.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg -
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 27.11.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklage zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Stufe bis 230.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte, welche bis zum Jahre 2013 als "R." GmbH firmierte und Radsätze für Schienenfahrzeuge herstellt, auf Zahlung von Werklohn nach der Reparatur einer Ultraschall-Radprüfanlage zur Prüfung von Eisenbahnrädern in Anspruch.
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