Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 23. November 2020 wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Tenor des angefochtenen Urteils zu Ziffer 1 klarstellend hinzugefügt wird:
und Salmonellentests nur zweiwöchentlich anhand einer repräsentativen Beprobung des Stalls der betreffenden Hühnerherde durchgeführt wurden.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Hannover sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers hinsichtlich des ausgesprochenen Verbots durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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