Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.037,50 Euro festgesetzt.
Der auf die Zulassungsgründe nach §
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Zulassungsgrund nach §
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