BGH - Urteil vom 13.04.2021
KZR 42/19
Normen:
GWB (1999) § 33 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 15.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 236/15
OLG Düsseldorf, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen VI-U (Kart) 11/18

Anspruch auf Ersatz des durch erteilte Beschaffungsaufträge entstandenen Kartellschadens

BGH, Urteil vom 13.04.2021 - Aktenzeichen KZR 42/19

DRsp Nr. 2021/11353

Anspruch auf Ersatz des durch erteilte Beschaffungsaufträge entstandenen Kartellschadens

1. Zwar streitet zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - grundsätzlich dafür, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten. Die Berücksichtigung eines solchen Erfahrungssatzes führt aber hinsichtlich der Entstehung eines Schadens nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr ist der einschlägige Erfahrungssatz im Rahmen der nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmenden Gesamtwürdigung sämtlicher für und gegen die Schadensentstehung sprechenden Indiztatsachen zu berücksichtigen.