Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Oktober 2017 ist wirkungslos geworden.
III.Von den Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Kläger und der Beklagte jeweils die Hälfte. Sämtliche Beteiligte tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
IV.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen des Klägers (Schriftsatz vom 5.2.2019) und des Beklagten (Schriftsatz vom 11.2.2019) einzustellen (§
Die Kostenentscheidung beruht auf §
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