VGH Bayern - Beschluss vom 27.01.2020
15 NE 19.2354
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35; VwGO § 47 Abs. 6;

Anspruch auf Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gewerbebetriebs im Außenbereich; Verletzung des Gebots der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

VGH Bayern, Beschluss vom 27.01.2020 - Aktenzeichen 15 NE 19.2354

DRsp Nr. 2020/3146

Anspruch auf Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gewerbebetriebs im Außenbereich; Verletzung des Gebots der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35; VwGO § 47 Abs. 6;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich in einem Normenkontrollverfahren (15 N 19.2353) gegen den am 27. November 2019 von der Antragsgegnerin öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan "S ...".

Sie begehrt vorliegend mit einem Eilantrag (§ 47 Abs. 6 VwGO) vorläufigen Rechtsschutz und beantragt sinngemäß,

den streitgegenständlichen Bebauungsplan bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Normenkontrollantrag (in der Hauptsache) außer Vollzug zu setzen.