Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B-Vertrages
BGH, vom 26.02.1987 - Aktenzeichen VII ZR 217/85
DRsp Nr. 1998/2404
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages
Nach der Kündigung eines VOB-Vertrages kann eine schon vorher geltend gemachte Forderung auf eine Abschlagszahlung nicht mehr gesondert geltend gemacht werden und ist in die Schlußrechnung aufzunehmen. Das gilt zumindest, wenn sie streitig ist.