Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
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