VGH Bayern - Urteil vom 11.04.2017
1 B 16.2509
Normen:
BayBO Art. 76 S. 1; BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c); BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayVwVfG Art. 51 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 15.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 15.2382

Anordnung der Beseitigung eines landwirtschaftliches Betriebsgebäude im Außenbereich; Ortsübliche Erwartungen an ein landwirtschaftliches Nebengebäude; Dienen des Gebäudes bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

VGH Bayern, Urteil vom 11.04.2017 - Aktenzeichen 1 B 16.2509

DRsp Nr. 2018/13867

Anordnung der Beseitigung eines landwirtschaftliches Betriebsgebäude im Außenbereich; Ortsübliche Erwartungen an ein landwirtschaftliches Nebengebäude; Dienen des Gebäudes bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBO Art. 76 S. 1; BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c); BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayVwVfG Art. 51 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger, der einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, wendet sich gegen eine Beseitigungsanordnung für ein ca. fünf Kilometer von seiner Hofstelle entferntes und im Rohbau in Betonbauweise errichtetes landwirtschaftliches Betriebsgebäude am S ...berg.