Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, der einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, wendet sich gegen eine Beseitigungsanordnung für ein ca. fünf Kilometer von seiner Hofstelle entferntes und im Rohbau in Betonbauweise errichtetes landwirtschaftliches Betriebsgebäude am S ...berg.
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