OVG Saarland - Beschluss vom 04.07.2016 2 A 161/16
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3-4; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauNVO § 23 Abs. 3; BImSchG § 3 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2016, 1809
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 13.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 623/15
Annahme einer unzulässigen Verteilung von Baumassen bei einer Hinterlandbebauung auf sog. Hammergrundstücken oder Pfeifenstielgrundstücken; Außenbereich als Baugebiet mit einem bestimmten Gebietscharakter; Beurteilung des Vorliegens einer Verletzung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme; Geltendmachen einer Divergenz hinsichtlich einer tatsächlichen Frage; Rücksichtnahme auf die Interessen des Eigentümers eines Grundstücks im Innenbereich gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung
OVG Saarland, Beschluss vom 04.07.2016 - Aktenzeichen 2 A 161/16
DRsp Nr. 2016/12099
Annahme einer unzulässigen Verteilung von Baumassen bei einer "Hinterlandbebauung" auf sog. Hammergrundstücken oder Pfeifenstielgrundstücken; Außenbereich als "Baugebiet" mit einem bestimmten Gebietscharakter; Beurteilung des Vorliegens einer Verletzung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme; Geltendmachen einer Divergenz hinsichtlich einer tatsächlichen Frage; Rücksichtnahme auf die Interessen des Eigentümers eines Grundstücks im Innenbereich gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich genehmigten Bebauung
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