Hinweis zu A
Bei Aufrechnung durch den Auftraggeber kommt es auf den Zugang der Aufrechnungserklärung beim Auftragnehmer an. Ebenso in den sonstigen Fällen der Zahlungsverweigerung, die nach Abs. 3 der Schlußzahlung gleichgestellt sind.
Hinweis zu B
Ebenso BGH, BauR 1983, 476 = ZfBR 1983, 234.
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