BGH vom 29.01.1970
VII ZR 95/68
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
BauR 1970, 117
NJW 1970, 706

Annahme der Schlusszahlung; Erklärung des Vorbehalts

BGH, vom 29.01.1970 - Aktenzeichen VII ZR 95/68

DRsp Nr. 1998/2494

Annahme der Schlusszahlung; Erklärung des Vorbehalts

1. Eine Annahme der Schlußzahlung liegt auch dann vor, wenn der Auftragnehmer einen Scheck des Auftraggebers entgegennimmt. 2. Nach Treu und Glauben dürfen an einen Vorbehalt keine zu strengen Anforderungen gestellt werden. Wenn innerhalb der Vorbehaltsfrist für den Auftraggeber klar erkennbar wird, daß der Auftragnehmer sich mit der Zahlungsverweigerung nicht abfinden will, so hat er einen hinreichenden Vorbehalt erklärt.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

Hinweis zu A

Bei Aufrechnung durch den Auftraggeber kommt es auf den Zugang der Aufrechnungserklärung beim Auftragnehmer an. Ebenso in den sonstigen Fällen der Zahlungsverweigerung, die nach Abs. 3 der Schlußzahlung gleichgestellt sind.

Hinweis zu B

Ebenso BGH, BauR 1983, 476 = ZfBR 1983, 234.

Fundstellen
BauR 1970, 117
NJW 1970, 706