Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rügeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
I.
Die Kläger wenden sich als Nachbarn gegen erteilte Baugenehmigungen für den Umbau, die Erweiterung und die Nutzungsänderung eines bestehenden Gewerbegebäudes in ein Boardinghaus auf dem angrenzenden Baugrundstück. Mit Urteil vom 4. Oktober 2018 (RN 6 K 16.1173) hatte das Verwaltungsgericht Regensburg die von den Klägern erhobene Anfechtungsklage mit dem Antrag, die einschlägigen Baugenehmigungsbescheide aufzuheben, abgewiesen. Am 22. Januar 2020 (15 ZB 18.2547) lehnte der Senat den von den Klägern gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung durch Beschluss ab. Mit der hiergegen gerichteten Anhörungsrüge verfolgen die Kläger ihr Rechtsschutzbegehren weiter.
II.
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