Das Verfahren wird fortgeführt.
II.Der Beschluss des Senats vom 1. August 2017 - 8 ZB 17.1015 - wird aufrechterhalten.
I.
Die Anhörungsrüge der Klägerin hat zwar Erfolg, führt aber nicht zur Zulassung der Berufung.
1. Die Anhörungsrüge (§
Hat eine Anhörungsrüge Erfolg, ist das Beschwerdeverfahren fortzuführen (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|