LAG Hamm - Urteil vom 04.07.2011
11 Sa 758/09
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 07.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1890/08

Anforderungen an eine Verdachtskündigung wegen sexuellen Missbrauchs bei einem Lehrer

LAG Hamm, Urteil vom 04.07.2011 - Aktenzeichen 11 Sa 758/09

DRsp Nr. 2013/4652

Anforderungen an eine Verdachtskündigung wegen sexuellen Missbrauchs bei einem Lehrer

1. Der Vorwurf außerdienstlicher Vergehen des sexuellen Missbrauchs gegenüber einem sieben- bzw. achtjährigen Mädchen ist generell geeignet ist, eine fristlose Kündigung gegenüber einem als Lehrer am Berufskolleg tätigen Arbeitnehmer zu rechtfertigen.2. a) Bei einer Verdachtskündigung sind an die Darlegung und Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente besonders strenge Anforderungen zu stellen.b) Der notwendige, schwerwiegende Verdacht muss sich aus den Umständen ergeben bzw. objektiv durch Tatsachen begründet sein. Er muss ferner dringend sein, d.h. bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeigen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung bestehen; bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.04.2009 - 3 Ca 1890/08 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 17.09.2008 nicht aufgelöst worden ist.