OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.02.2017
VII-Verg 30/16
Normen:
GWB § 127 Abs. 1; GWB § 127 Abs. 4;

Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von Kontrastmitteln mit unterschiedlichen Jod-Konzentrationen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017 - Aktenzeichen VII-Verg 30/16

DRsp Nr. 2017/4617

Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von Kontrastmitteln mit unterschiedlichen Jod-Konzentrationen

Das Wertungskonzept gesetzlicher Krankenkassen bei der Beschaffung von Kontrastmitteln für die Verwendung bei bildgebenden Verfahren, das als einziges Zuschlagskriterium den günstigsten Preis pro ml vorsieht, ist fehlerhaft, wenn Mittel unterschiedlicher Jod-Konzentrationen zulässig sind und hierfür kein Korrekturfaktor vorgesehen ist, obwohl die zu applizierende Menge des Kontrastmittels mit zunehmender Jod-Konzentration abnimmt.

Tenor

Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. Juli 2016- VK 2 - 59/16 - wird aufgehoben, soweit der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen worden ist (Teillos 1, Fachlos C). Den Antragsgegnerinnen wird bezüglich des Teilloses 1, Fachlos C untersagt, den Zuschlag zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer werden den Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnern auferlegt. Sie haben zu je 1/13 zudem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu je 1/13 den Antragsgegnerinnen auferlegt.

Normenkette:

GWB § 127 Abs. 1; GWB § 127 Abs. 4;

Gründe

I.