1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 25.09.2020, Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Neben dem vorliegenden Beschluss ist auch das unter Ziffer 1 genannte Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagte insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
I.
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