Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.
III.Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten (Schriftsatz der Antragsteller vom 7. Juni 2021, Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 9. Juni 2021) beendet (vgl. Schübel-Pfister in Eyermann,
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