Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
I.
Die Kläger wenden sich gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 12. Dezember 2017, mit denen ihre Anträge auf Asylanerkennung abgelehnt, die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt wurde, ferner festgestellt wurde, dass Abschiebungsverbote nach §
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