BGH - Zwischenurteil vom 24.05.2022
X ZR 82/21
Normen:
ERVV § 4 Abs. 2; BGH/BPatGERVV § 2 Abs. 2a Nr. 1; ZPO a.F. § 130a Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MDR 2022, 970
MMR 2022, 918
WRP 2022, 1195
Vorinstanzen:
BPatG, vom 01.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ni 32/20 (EP)

Anforderungen an die Form einer qualifizierten Signatur in Form der sog. Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Zwischenurteil vom 24.05.2022 - Aktenzeichen X ZR 82/21

DRsp Nr. 2022/9269

Anforderungen an die Form einer qualifizierten Signatur in Form der sog. Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren

a) Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht, genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV.b) § 4 Abs. 2 ERVV ist im Anwendungsbereich der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV) nicht anwendbar.

Tenor

Die Berufung ist zulässig.

Normenkette:

ERVV § 4 Abs. 2; BGH/BPatGERVV § 2 Abs. 2a Nr. 1; ZPO a.F. § 130a Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Das Patentgericht hat das mit der Nichtigkeitsklage angegriffene Streitpatent für nichtig erklärt. Mit seiner Berufung strebt der Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage an.

Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten, ein Patentanwalt, hat die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht. Die beiden Nachrichten sind mit einer so genannten Container-Signatur versehen. Die darin enthaltenen PDF-Dateien weisen nur eine einfache elektronische Signatur auf, d.h. die Wiedergabe des Namens am Ende des Textes.