Die Berufung ist zulässig.
Das Patentgericht hat das mit der Nichtigkeitsklage angegriffene Streitpatent für nichtig erklärt. Mit seiner Berufung strebt der Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage an.
Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten, ein Patentanwalt, hat die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht. Die beiden Nachrichten sind mit einer so genannten Container-Signatur versehen. Die darin enthaltenen PDF-Dateien weisen nur eine einfache elektronische Signatur auf, d.h. die Wiedergabe des Namens am Ende des Textes.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|