Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 2020 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt bis 22.000 €.
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