OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.02.2002
Verg 40/01
Normen:
GWB § 107 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 173
OLGReport-Düsseldorf 2003, 124
Vorinstanzen:
Vergabekammer Düsseldorf - VK - 24/01 - L -,

Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren; Vergaberechtsverstoß durch Vorgabe einer zu kurzen Lieferfrist

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2002 - Aktenzeichen Verg 40/01

DRsp Nr. 2004/8962

Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren; Vergaberechtsverstoß durch Vorgabe einer zu kurzen Lieferfrist

»1. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hält an seiner Rspr. fest, dass der Antragsteller zur Darlegung seiner Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB jedenfalls dann nicht ein Angebot bereits im Vergabeverfahren abgegeben haben oder spätestens im Nachprüfungsverfahren vortragen muss, welches Angebot er in einem fehlerfreien Vergabeverfahren abgegeben hätte (fiktives Angebot), wenn er im Nachprüfungsverfahren (auch) Mängel der Ausschreibungsbedingungen (hier: Vorgabe einer zu kurzen Lieferfrist) rügt, so dass sich im Falle einer berechtigten Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde (im Grundsatz a.A.: OLG Koblenz NZBau 2000, 445 [446] und OLG Rostock VergabeR 2002, 193).