Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 319,44 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat keinen Erfolg, da weder der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung nach §
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