OVG Sachsen - Urteil vom 05.11.2015
3 C 24/13
Normen:
FStrG § 17 S. 2b und S. 4; FStrG a.F. § 17a Nr. 7 S. 1-3; PlVereinhG Art. 7;

Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben B96 Ausbau Radweg aufgrund von Abwägungsfehlern

OVG Sachsen, Urteil vom 05.11.2015 - Aktenzeichen 3 C 24/13

DRsp Nr. 2016/4360

Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben "B96 Ausbau Radweg" aufgrund von Abwägungsfehlern

Die straßenrechtliche Präklusion nach § 17a Nr. 7 S. 1 FStrG erstreckt sich auch auf das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren.

Tenor

Das Verfahren der Klägerin zu 2 wird eingestellt.

Die Klage des Klägers zu 1 wird abgewiesen.

Der Kläger zu 1 trägt von den Kosten des Rechtsstreits sechs Zehntel, die Klägerin zu 2 vier Zehntel.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FStrG § 17 S. 2b und S. 4; FStrG a.F. § 17a Nr. 7 S. 1-3; PlVereinhG Art. 7;

Tatbestand