1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 28.07.2020, Az.:
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
1.
Die Berufung kann aus Sicht des Senats keinen Erfolg haben. Das landgerichtliche Urteil begegnet keinen durchgreifenden Bedenken.
a)
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