Die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss vom 24. Juli 2019 (
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren für die Kläger zu 1 bis 3, zu 4 bis 7, zu 8 bis 11 und zu 12 und 13 auf jeweils 8 750 € und insgesamt auf 35 000 € festgesetzt.
Auf die Anregung der Beschwerdeführer wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 24. Juli 2019 im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (
1. Der Senat versteht den als Beschwerde bezeichneten Rechtsbehelf als Anregung, den Streitwert nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|