Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.11.2021 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Senat ändert den Wert des Streitgegenstandes für das erstinstanzliche Verfahren auf die Beschwerde, über die gemäß §
Unabhängig davon, ob der nach §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.1.2019 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|