Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. .... "Wohn- und Geschäftshaus mit Parken an der E.straße", den die Antragsgegnerin am 24. April 2018 als Satzung beschlossen und am 24. Mai 2018 bekannt gemacht hat.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|