Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung restlichen Werklohns aus einem gekündigten Bauvertrag.
Am 19.06./04.07.1996 schlossen die Klägerin als Subunternehmerin und die Beklagte als Auftraggeberin auf der Grundlage des klägerischen Angebots vom 04.07.1996 und unter Einbeziehung der VOB/B einen Einheitspreisvertrag über Arbeiten an Fenstern, Türen sowie Fassade des Kreiskrankenhauses . Bauherrin und Vertragspartnerin der Beklagten war das Landratsamt, welches durch die GmbH (künftig: ) vertreten wurde; Bauleiterin für die Bauherrin war die Zeugin, zuständiger Architekt Herr .
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