Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Straße 48 in D, welches mit einem Vierfamilienhaus - Baujahr 1914 - bebaut ist, dem Beklagten zu 1) gehört das Nachbargrundstück. 1993 bebaute der Beklagte zu 1) sein Grundstück bis zur klägerischen Grundstücksgrenze mit einem Mehrfamilienhaus. Dem Beklagten zu 2) oblag die Bauaufsicht. Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterfangung, durch die sich Risse an ihrem Haus bildeten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|