OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.01.2008
I-21 U 21/07
Normen:
BGB § 635 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 12.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 125/05

Abweisung der Klage gegen einen Ingenieurbüro mangels Pflichtverletzung hinsichtlich einer Wohnnutzung des Dachgeschosses bei der Planung eines Diakoniezentrums

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2008 - Aktenzeichen I-21 U 21/07

DRsp Nr. 2009/6174

Abweisung der Klage gegen einen Ingenieurbüro mangels Pflichtverletzung hinsichtlich einer Wohnnutzung des Dachgeschosses bei der Planung eines Diakoniezentrums

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.01.2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 635 a.F.;

Gründe:

I.