Die Berufung des Klägers gegen das am 14.02.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet
Die Revision wird nicht zugelassen
I.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einer von ihm behaupteten fehlerhaften Behandlung der Ärzte der Beklagten im Rahmen eines Schlaganfallereignisses geltend.
1. 2.
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