Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 22. August 2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die Berufung ist gemäß §
Dies ist hier nicht der Fall. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§
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