I.
Die antragstellenden Grundeigentümer haben im Normenkontrollverfahren beantragt, die Nichtigkeit der die vom Regierungspräsidium K erlassenen Landschaftsschutzverordnung "Taglöhnergärten" vom 27. November 1985 (bad.-württ. GBl S. 423) festzustellen. Sie haben neben Verfahrensmängeln auch inhaltliche Fehler geltend gemacht. Sie sehen sich insbesondere in ihrem Vertrauen auf die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke enttäuscht.
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