VG Oldenburg, vom 22.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 5346/05
Abwägung, Gebot der Rücksichtnahme, Heuballen, privilegierter Landwirt, schikanierende Baumaßnahmen, Standortwahl
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2006 - Aktenzeichen 1 ME 7/06
DRsp Nr. 2008/6846
Abwägung, Gebot der Rücksichtnahme, Heuballen, privilegierter Landwirt, schikanierende Baumaßnahmen, Standortwahl
»Lagert ein Landwirt Heuballen bis zu einer Höhe von 4,50 m unmittelbar gegenüber einer Neubausiedlung, kann dies trotz der Privilegierung des Landwirts gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (Verbot schikanierender Baumaßnahmen).«