Abschnitt 1. § 15 VOB/A

Fassung vom: 20.03.2006
Inkrafttreten der Fassung: 01.11.2006
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 20.03.2006

Abschnitt 1. § 15 VOB/A Änderung der Vergütung

Abschnitt 1. § 15 Änderung der Vergütung

VOB/A ( Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen )

Sind wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten, deren Eintritt oder Ausmaß ungewiss ist, so kann eine angemessene Änderung der Vergütung in den Verdingungsunterlagen vorgesehen werden. Die Einzelheiten der Preisänderungen sind festzulegen.