Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. September 2020 - AN 3 K 18.01340 und AN 3 K 20.01839 - wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 18.244,85 € festgesetzt.
Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, hat insgesamt keinen Erfolg.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|