Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die zulässige Beschwerde, mit der der Kläger den in erster Instanz (insoweit) abgelehnten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen die mit Bescheid des Beklagten vom 21. Juni 2017 verfügte Ausweisung weiterverfolgt, bleibt in der Sache ohne Erfolg.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (§
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