Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nichteinhaltung des Darlegungserfordernisses eines Wiederaufnahmegrundes nach §§ 589 Abs. 1, 588 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird abgelehnt.
Die ehemalige Prozessbevollmächtigte des Antragstellers (im Folgenden: Antragstellerin) begehrt mit Schriftsatz vom 11. Dezember 2020 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nichteinhaltung der in §§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|