Der Antrag der Beigeladenen auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
I.
Die Beigeladene begehrt unter Berufung auf § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG die Aussetzung eines beim Senat anhängigen Verfahrens einer Normenkontrolle betreffend den von der Antragsgegnerin am 19. Juli 2018 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Windpark S..." zum Zwecke der Heilung eines (Verfahrens-) Fehlers gem. § 2 Abs. 3 BauGB.
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