Auf die Rechtsbeschwerde wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. August 2023 aufgehoben.
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 31. März 2023 wird insoweit angeordnet, als der Beschluss die Beantwortung der Fragen 2.a, 2.b, 4., 5.a und 5.b des dem Beschluss beigefügten Fragebogens betrifft.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt das Bundeskartellamt, das auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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