VG Karlsruhe, vom 27.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 106/86
VGH Baden-Württemberg, vom 17.11.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 1645/87
Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter Straßen; Bebauung eines an ein Baugebiet angrenzenden Grundstücks; Unorganische Anschlußbebauung
BVerwG, Beschluß vom 16.02.1988 - Aktenzeichen 4 B 19.88
DRsp Nr. 2009/19504
Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter Straßen; Bebauung eines an ein Baugebiet angrenzenden Grundstücks; Unorganische Anschlußbebauung
Auch eine "Regelvermutung" für eine trennende Wirkung einseitig bebauter Straßen zwischen Innen- und Außenbereich macht die Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht überflüssig.
Die auf alle drei Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Dem Beschwerdevorbringen ist nicht zu entnehmen, daß die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision im vorliegenden Fall erfüllt sein könnten.
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