Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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Die Klägerin verlangt eine Baugenehmigung, um einen Lebensmittelmarkt zu erweitern.
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