Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten werden der Beschluss der 26. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 8. August 2014 und die Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 13. Februar und 27. März 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 983,55 € festgesetzt.
I.
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