§ 3 AGBG
FNA: 402-28
Fassung vom: 29.06.2000
Inkrafttreten der Fassung: 30.06.2000
Außerkraft mit dem: 31.12.2001
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 29.06.2000

§ 3 AGBG Überraschende Klauseln

§ 3 Überraschende Klauseln

AGBG ( AGB-Gesetz )

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.