LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.03.2023 (L 6 SB 17/22)
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 16.12.2021 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die [...]