OVG Sachsen - Beschluss vom 08.08.2022 (3 B 178/22)
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 11. Mai 2022 - 5 L 213/22 - wird geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für sechs Monate vorläufig die [...]